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aktualisiert am:18.12.2024
Gefahrensymbole
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Auch Sie haben Gefahrstoffe zu hause, z.B. ihre Sprayflaschen und Reiniger. Lesen Sie sich die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge durch. Gefahr-stoffe können ein oder mehrere der nach-
folgenden Gefahrenmerkmale auf-weisen. Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and
Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheit-liches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Auf
der Basis dieses Kennzeich-nungssystems wurde nach intensiver Vorbereitung für Europa eine eigene Verordnung zur Umsetzung der UN-Modellvorschriften erarbeitet: Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008,
auch CLP-Verordnung genannt, trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Seit dem 1. Dezember 2010 konnten Stoffe nach dem GHS-Standard eingestuft und gekennzeichnet werden. Seit dem 1. Dezember 2012 ist
dies obligatorisch. Gemische, bislang „Zubereitungen“ genannt, dürfen ab sofort nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden, müssen dies aber erst ab dem 1. Juni 2015.
Gefahrgut
Als Gefahrgut (engl. Dangerous goods, amerik. engl. Hazardous material, kurz hazmat) bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten,
von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für:
•
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
•
wichtige Gemeingüter,
•
Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind. Bezettelung ist die
Kennzeichnung eines Gefahrguttransports mit Warntafel und Großzetteln (Placards). Das dient dem schnellen Erkennen der nötigen Maßnahmen insbesondere im Falle eines Gefahrgutunfalls.
Begriffsklärung
Gefahrgut ist nicht mit Gefahrstoff zu verwechseln, hier wird in zwei sehr verschiedene Rechtsgebiete unterschieden: Nicht jeder Gefahrstoff ist auch Gefahrgut und umgekehrt. Weiter umfasst der Begriff
Gefahrgut
neben Substanzen auch ganze Produkte (wie Munition), Geräte, Bauteile und ähnliches.
Gefahrgutrecht - bei der gesamten Beförderung und transportbedingter Zwischenlagerung. Gefahrstoffrecht - bei der Lagerung und der Verwendung.
Im Fall eines Unfalles mit einem Gefahrstoff spricht man auch oft von einem Schadstoff, dessen Freisetzung oder unkontrollierte Reaktion zu einem Gefahrgutunfall geführt hat. Gefahrgüter sind auch nicht
mit gefährlichem Abfall zu verwechseln. Hier gilt ebenso, dass nicht jeder gefährliche Abfall Gefahrgut ist. Seit 2002 ist die UNO bestrebt, die Regelungen als global harmonisiertes System zur Einstufung
und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) zu vereinheitlichen.
Gefahrgutklassen
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Man unterscheidet 9 Gefahrgutklassen. Indem sie auf die Bilder klicken erfahren sie mehr über die jeweilige Gefahrgutklasse.
Orangefarbene Warntafeln
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Die Warntafel ist eine rechteckige, orangefarbige Tafel, die entweder übereinander zwei Nummerncodes hat oder leer (neutrale Warntafel)
ist. Eine leere (neutrale) Gefahrentafel wird dann
verwendet, wenn unteschiedliche Gefahrgüter zusammen transportiert werden, also beispielsweise unterschiedliche Kartons oder Paletten,
oder die einzelnen Kammern einesTankwagens
mit unterschiedlichen Stoffen gefüllt sind (z.B. Diesel-, Benzin- und Superkraftstoff). Transporte der Klassen 1 (Explosivstoffe, Munition
etc.) und 7 (Radioaktive Stoffe) werden ebenfalls
mit leeren Warntafeln, jedoch mit zusätzlichem Gefahrzettel gefahren. Bei nummerierten Tafeln gibt die obere Nummer Aufschluss über die
Art der Gefahr (Gefahrnummer, auch
Kemmlerzahl genannt), beispielsweise steht die 33 für eine leicht entzündliche Flüssigkeit. Ist der Zahl ein X vorangestellt, so reagiert der
Stoff gefährlich mit Wasser. Die untere Nummer
gibt Auskunft über den gefährlichen Stoff selbst (UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt). Zum Beispiel steht die 1203 für Benzin oder
Ottokraftstoffe.
Grundsätzlich sind kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten mit orangefarbenen Warntafeln zu versehen. Je nach Beförderungsart
können diese neutral oder mit Aufschriften sein.
Die Größe der orangefarbenen Kennzeichnung (Warntafel) ist mit 40x30 (Breite x Höhe in cm) festgelegt. Die orangefarbene Tafel muss einen
schwarzen 15 mm breiten Rand besitzen. In
Ausnahmefällen darf eine kleinere orangefarbene Tafel, 30x12 cm, verwendet werden. Dies gilt dann, wenn die Bauart des zu
kennzeichnenden Fahrzeuges das Anbringen der
erstgenannten Tafel nicht hergibt (z.B. bei PKW), oder wenn die größere Tafel die Beleuchtungseinrichtung verdecken würde.
Gefahrnummer & Stoffnummern (UN-Nummer)
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1. Ziffer Gefahrnummer (Hauptgefahr)
2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Dämpfen) und Gasen
4 Entzündbarkeit fester Stoffe
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Beispiel einer Kennzeichnung
Hauptgefahr: Entzündbarer flüssiger Stoff
Zunahme der Hauptgefahr: leicht entzündbar
Stoff: hier 1203 = Benzin/Ottokraftstoffe mit Flammpunkt unter 21°C
2. und 3. Ziffer Gefahrnummer (Zusatzgefahren)
0 ohne Bedeutung
1 Explosionsgefahr
2 Entweichung von Gas
3 Entzündbarkeit
5 Entzündende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Steht ein X vor der Gefahrennummer, darf der Stoff nicht mit Wasser
(auch Schnee, Regen) in Berührung kommen, da eine gefährliche
Reaktion entsteht. Sind zwei Ziffern gleich, bedeutet dies eine Zunahme
(Verdopplung) der Gefahr (z.B. 30 = entzündlich, 33 = leicht entzündbar).